Schulordnung 

Diese Schulordnung richtet sich an alle an dieser Schule Beteiligten: Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrer, Verwaltungskräfte, Hausmeisterin bzw. Hausmeister und das nicht unterrichtende Personal.

Sie soll das Verhalten in unserer Gemeinschaft nach dem Prinzip der Mitverantwortung gestalten. Hierzu gehören verbindliche Regeln, die das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in unserer Schule erleichtern und die gemeinsam von uns erarbeitet wurden.

1. Unterrichtsbetrieb

  1. Das Schulgebäude und die Klassenräume sind ab 07:15 Uhr geöffnet.
  2. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie in unmittelbarer Umgebung des Schulgeländes und bei Schulveranstaltungen ist das Rauchen (auch E-Zigaretten) verboten.
  3. Sowohl der Konsum von als auch der Handel mit Alkohol und Drogen ist verboten.
  4. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
  5. Im Unterricht ist jegliche Nutzung von Mobiltelefonen untersagt. Die Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon sowie andere Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, vorübergehend einbehalten werden.
  6. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt im Klassenraum bleiben und können in einem Schließfach in der Lernzone eingeschlossen werden. Das Schließfach ist täglich nach Unterrichtsende zu leeren, damit andere Schüler*innen dieses am folgenden Tag nutzen können. Die Schule behält sich vor, verschlossene Schließfächer nach Unterrichtsschluss zu öffnen und den Inhalt sicherzustellen bzw. zu entsorgen. Die Schule haftet grundsätzlich nicht für Gegenstände in den Schließfächern oder in den Lernräumen und der Lernzone.
  7. Nach Beendigung des Unterrichts ist der Müll zu entsorgen, die Stühle sind bei den Tischen einzuhängen und die Fenster sind zu schließen. Die Böden sind dienstags und donnerstags von den Klassen mit dem dafür vorgesehenen Wischmopp vorzureinigen, da die Reinigungskräfte nur nass wischen. Dafür sind an diesen Tagen die Stühle mit Rollen und die Bistrostühle auf die Tische zu stellen.
  8. Getränke dürfen in die Treppenhäuser, Lernzonen und Lernräume nur in geschlossenen Getränkebehältern mitgenommen und konsumiert werden. Der Verzehr von Lebensmitteln ist in den Pausenzeiten in den Lernräumen und im Erdgeschoss gestattet. Dabei ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Müll und eventuell verschüttete Getränke o. ä. sind umgehend zu entfernen.
  9. Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um. Dazu gehört auch eine angemessene Kleidung.

2. Fehlzeiten/Verspätungen/Unterrichtsbefreiung

Alle Mitarbeiter/innen der Schule und alle Schüler/innen halten sich an die vorgesehenen Dienst- bzw. Unterrichtszeiten. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft in der Klasse, meldet der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat.

Schüler/innen haben im Falle einer Verspätung sicherzustellen, dass ihre Anwesenheit im Klassenbuch durch eine Lehrkraft festgehalten wird.

Unterrichtsversäumnisse der Schüler/innen sind unverzüglich, grundsätzlich spätestens am 3. Unterrichtstag nach dem letzten Fehltag anzuzeigen. Die Schüler/innen sind für ihre schriftlichen Entschuldigungen selbst verantwortlich. Die Bescheinigung muss vom Ausbildungsbetrieb bestätigt sein. Eine telefonische Krankmeldung im Sekretariat ist nicht erforderlich.

Eine Unterrichtsbefreiung kann aufgrund von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gewährt werden. Ein solcher Antrag ist grundsätzlich mindestens 2 Wochen vorher schriftlich durch den Ausbildungsbetrieb zu stellen. Die Unterrichtsbefreiung kann nur mit Zustimmung der beteiligten Lehrer/innen genehmigt werden. Für die Unterrichtsbefreiung für einen Tag ist der/die Klassenlehrer/in zuständig. Für eine Unterrichtsbefreiung für mehrere Tage ist die Schulleitung zuständig. In jedem Fall hat der/die Schüler/in dafür zu sorgen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt wird.

Unentschuldigte Fehlzeiten führen bei Klassenarbeiten grundsätzlich zu der Benotung ungenügend.

3. Verteilung oder Aushang von Schriften

Alle Gremien der Schule sind berechtigt, zur Information über sie betreffende Angelegenheiten eigene Schriftstücke zu verteilen oder an den dafür vorgesehenen Stellen auszuhängen.

Für das Verteilen bzw. Aushängen anderer Schriften oder die Durchführung von Umfragen ist eine Genehmigung der Schulleitung erforderlich.

4. Informations- und Antragsrecht

Die Protokolle der Sitzungen aller schulischen Gremien sind der Schulleitung auszuhändigen.

Die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht zur Einsicht in die Protokolle sämtlicher Gremien der Schule und dürfen sich Kopien anfertigen.

5. Sonstiges

Die Schüler/innen sind verpflichtet, Änderungen ihrer persönlichen und der für den Schulbetrieb relevanten betrieblichen Daten der Schulverwaltung bekannt zu geben.

Lehr- und Lernmittel, die den Schüler/innen von der Schule zur Nutzung überlassen werden, sind pfleglich zu behandeln. Sie müssen mit dem Ende des Berufsschulunterrichts zurückgegeben bzw. ersetzt werden.

Der Aushang „Verhalten bei Feueralarm“ ist zu beachten.

Aufgrund eines Senatsbeschlusses sind die Parkplätze an den Schulen zu vermieten, d. h. sie dürfen nur von denjenigen benutzt werden, die mit der Senatorin für Kinder und Bildung einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Die Nutzung der wenigen Tiefgaragenplätze ist vorrangig für Mitarbeiter/innen und für auswärtige Schüler/innen vorgesehen. Das halbjährliche Nutzungsentgelt für einen Stellplatz ist für Mitarbeiter/innen auf 50 € und für auswärtige Schüler/innen auf 25 € festgelegt worden. Nutzungsverträge können in der Verwaltung abgeschlossen werden.

Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 24.08.2022 beschlossen.

Sie gilt ab dem Schuljahr 2022/2023.