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Schule? Ab Mittwoch auf Distanz!

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15. Dezember 2020

Wichtige Änderung in der letzten vollen Schulwoche vor den Ferien:

Nach einem gestern gefassten Beschluss der Senatorin für Kinder und Bildung schalten die Bremer Berufsschulen ab Mittwoch, 16.12., auf Distanzunterricht.

Allen Schülerinnen und Schülern wird ausdrücklich empfohlen, zu Hause zu bleiben und dort dem Distanzunterricht zu folgen. Sie werden gemäß dem neuen Beschluss weiterhin im gleichen Umfang wie beim bisherigen Präsenzunterricht für die Schule freigestellt und müssen ihre Arbeitskraft in dieser Zeit nicht dem Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen, da der Distanzunterricht den Schulbesuch ersetzt. Die SchülerInnen legen dabei den Lernort fest.

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Schule in der Weihnachtswoche - und Quarantäne 2.0

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04. Dezember 2020

Update, Update - für die beruflichen Schulen in Bremen wurden durch die Senatorin für Kinder und Bildung zwei wichtige Beschlüsse gefasst:

1) Wahlrecht am 21. und 22.Dezember: Schule oder Betrieb

Um das Infektionsrisiko vor Weihnachten zu reduzieren, steht es den Schüler*innen frei, am Montag, 21.12. und Dienstag, 22.12. die berufsbildenden Schulen zu besuchen. Dennoch bleibt die Schulpflicht grundsätzlich bestehen. 
An beiden Schultagen wird ganz regulär Präsenzunterricht stattfinden. 

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Alles zur Prüfung am 24.November

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01. November 2020

Am 24.November (Dienstag) wird in den Räumen der BS GAV die schriftliche Abschlussprüfung der Handelskammer Bremen durchgeführt.
Für alle Schülerinnen und Schüler findet der Unterricht an diesem Tag als Distanzunterricht statt (!). Das heißt, es werden die in den einzelnen Fächern aufgetragenen Aufgaben verbindlich bearbeitet - allerdings nicht wie sonst in der Schule.

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Mundschutz + Lüften = Keine Quarantäne

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19. November 2020
In den

Die Bremer Regelungen zur Quarantäne an Schulen wurden aktualisiert. Die Goldenen Regeln lauten von nun an:

a) Lüften, Lüften, Lüften - alle 20 Minuten für mindestens 3 Minuten quer durch den Raum

b) Mundschutz auf! (= über Mund UND Nase!) 

Vorteil: a) in Verbindung mit b) ersparen die Quarantäne!

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Aktuelle Regelungen zu Corona (Stand 09.Okt.2020)

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09. Oktober 2020

Zur Zeit herrschen große Unsicherheiten und Ängste bezüglich des Verfahrens bei positiv gemeldeten Coronafällen in der Schule.

Wenn der Schule ein positiv getesteter Schüler*in oder Lehrer*in vom Gesundheitsamt gemeldet wird, greift die Kohortenregelung, die besagt, dass alle Personen, die mit der positiv getesteten Person länger als 30 Minuten an einem Tag in einem Raum waren, zur Kontaktgruppe I gehören und in eine 14tägige Quarantäne geschickt werden.

Wer also am Tag des letzten Schulbesuchs und die Tage 48 Stunden davor mit der Person länger als 30 Minuten in einem Raum war, gilt als Kontaktperson I.

Die Kontaktpersonen I haben eine 14tägige Quarantäne, die sich nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzen lässt.

Für alle weiteren Klassen und Lehrer hat dies keine Konsequenzen. Auch wenn Sie von einem Lehrer, der/die in Quarantäne geschickt wird, vorher unterrichtet wurden, hatten sie keinen Kontakt zu einem Infizierten, sondern nur zu einer Kontaktperson. Das Infektionsrisiko ist hier sehr unwahrscheinlich, daher wurden diese Regelungen behördlich so getroffen.

Infektionsherde gehen bislang nicht von Schulen aus, sondern von anderen Großereignissen. Wir müssen eine Beschulung soweit wie möglich aufrecht erhalten, da alle Prüfungen wie gewohnt stattfinden werden.

Sollte es rechtliche Änderungen geben, werden wir Sie darüber unverzüglich informieren.

Die Schulleitung

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