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Mundschutz + Lüften = Keine Quarantäne

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19. November 2020
In den

Die Bremer Regelungen zur Quarantäne an Schulen wurden aktualisiert. Die Goldenen Regeln lauten von nun an:

a) Lüften, Lüften, Lüften - alle 20 Minuten für mindestens 3 Minuten quer durch den Raum

b) Mundschutz auf! (= über Mund UND Nase!) 

Vorteil: a) in Verbindung mit b) ersparen die Quarantäne!

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Alles zur Prüfung am 24.November

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01. November 2020

Am 24.November (Dienstag) wird in den Räumen der BS GAV die schriftliche Abschlussprüfung der Handelskammer Bremen durchgeführt.
Für alle Schülerinnen und Schüler findet der Unterricht an diesem Tag als Distanzunterricht statt (!). Das heißt, es werden die in den einzelnen Fächern aufgetragenen Aufgaben verbindlich bearbeitet - allerdings nicht wie sonst in der Schule.

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Jetzt bewerben: Europakaufleute an der GAV

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20. September 2020

Im Februar 2021 startet an der BS GAV ein neuer Kurs zur Zusatzqualifikation Europakaufmann/Europakauffrau.

Anmeldeschluss für diese Zusatzqualifikation ist der 01.12.2020. Offene Fragen können am Mittwoch, 28.10.2020 im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Aula gestellt werden.
Alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Unterstufen sind hierzu ab 13:30 Uhr sehr herzlich eingeladen!

Allgemeine Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie hier.

Sven Behrens, Fachbereichsleitung Europakaufleute

Aktuelle Regelungen zu Corona (Stand 09.Okt.2020)

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09. Oktober 2020

Zur Zeit herrschen große Unsicherheiten und Ängste bezüglich des Verfahrens bei positiv gemeldeten Coronafällen in der Schule.

Wenn der Schule ein positiv getesteter Schüler*in oder Lehrer*in vom Gesundheitsamt gemeldet wird, greift die Kohortenregelung, die besagt, dass alle Personen, die mit der positiv getesteten Person länger als 30 Minuten an einem Tag in einem Raum waren, zur Kontaktgruppe I gehören und in eine 14tägige Quarantäne geschickt werden.

Wer also am Tag des letzten Schulbesuchs und die Tage 48 Stunden davor mit der Person länger als 30 Minuten in einem Raum war, gilt als Kontaktperson I.

Die Kontaktpersonen I haben eine 14tägige Quarantäne, die sich nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzen lässt.

Für alle weiteren Klassen und Lehrer hat dies keine Konsequenzen. Auch wenn Sie von einem Lehrer, der/die in Quarantäne geschickt wird, vorher unterrichtet wurden, hatten sie keinen Kontakt zu einem Infizierten, sondern nur zu einer Kontaktperson. Das Infektionsrisiko ist hier sehr unwahrscheinlich, daher wurden diese Regelungen behördlich so getroffen.

Infektionsherde gehen bislang nicht von Schulen aus, sondern von anderen Großereignissen. Wir müssen eine Beschulung soweit wie möglich aufrecht erhalten, da alle Prüfungen wie gewohnt stattfinden werden.

Sollte es rechtliche Änderungen geben, werden wir Sie darüber unverzüglich informieren.

Die Schulleitung

Ausbilden? Unbedingt!

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12. September 2020

Ausbildung heißt Zukunft und liegt im ureigenen Interesse der Wirtschaft. Daran ändert auch die Corona-Krise nichts. Denn der Fachkräftebedarf bleibt!

Eine Kammer-Umfrage zeigt, dass die große Mehrheit der Betriebe in der Pandemie an der Ausbildung festhält.

Von Christine Backhaus,
mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift "Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven"

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