Aktuelle Regelungen zu Corona (Stand 09.Okt.2020)

Zur Zeit herrschen große Unsicherheiten und Ängste bezüglich des Verfahrens bei positiv gemeldeten Coronafällen in der Schule.

Wenn der Schule ein positiv getesteter Schüler*in oder Lehrer*in vom Gesundheitsamt gemeldet wird, greift die Kohortenregelung, die besagt, dass alle Personen, die mit der positiv getesteten Person länger als 30 Minuten an einem Tag in einem Raum waren, zur Kontaktgruppe I gehören und in eine 14tägige Quarantäne geschickt werden.

Wer also am Tag des letzten Schulbesuchs und die Tage 48 Stunden davor mit der Person länger als 30 Minuten in einem Raum war, gilt als Kontaktperson I.

Die Kontaktpersonen I haben eine 14tägige Quarantäne, die sich nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzen lässt.

Für alle weiteren Klassen und Lehrer hat dies keine Konsequenzen. Auch wenn Sie von einem Lehrer, der/die in Quarantäne geschickt wird, vorher unterrichtet wurden, hatten sie keinen Kontakt zu einem Infizierten, sondern nur zu einer Kontaktperson. Das Infektionsrisiko ist hier sehr unwahrscheinlich, daher wurden diese Regelungen behördlich so getroffen.

Infektionsherde gehen bislang nicht von Schulen aus, sondern von anderen Großereignissen. Wir müssen eine Beschulung soweit wie möglich aufrecht erhalten, da alle Prüfungen wie gewohnt stattfinden werden.

Sollte es rechtliche Änderungen geben, werden wir Sie darüber unverzüglich informieren.

Die Schulleitung